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Förderung für das Verbringen von Kalamitätsholz aus dem Wald

 

Wie in den letzten zwei Jahren kann man auch in diesem Jahr wieder die Förderung für das Verbringen von Kalamitätsholz ,

aus dem Wald (500m Entfernung zum Wald) beantragen.

Hierzu wenden Sie sich am Besten an Ihren zuständigen Revierleiter.

 

Für Kleinmengen unter 50 FM, die zu unseren Lagerplätzen gebracht werden, stellt die FBG wieder einen

Sammelantrag (muss jedes Jahr neu beantragt werden!).

 

Noch gibt es für den Antrag der FBG kein Formular - sobald dieses Verfügbar ist, finden Sie es im

Download-Bereich.

 

 

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