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FBG Westmittelfranken

Schönes, neues Jagdgesetz

Novelle Bundesjagdgesetz: Waldverjüngung künftig nur noch hinter Gittern???

Die natürliche Verjüngung unserer Wälder soll zukünftig einer künstlichen Bestandesbegründung im Zaun weichen.

So zumindest will es eine Gruppe von Abgeordneten der FDP Fraktion.

Diese stellte einen entsprechenden Antrag an den deutschen Bundestag.

Antrag 19/26179 mit dem Titel:

"Wald geht nur mit Wild - Ideologiefreie Reform des Bundesjagdgesetztes"

Darin fordert die Fraktion der FDP den deutschen Bundestag auf zu 

beschließen, und:

"anzuerkennen, dass Waldumbau und 

Wiederaufforstung völlig unabhängig vom Wildbestand mit Schutz- und

Pflegemaßnahmen zu begleiten sind und aktive Erhaltungsmaßnahmen 

Seitens der Waldbewirtschafter erfordern."

Wie sieht es dann mit der natürlichen Verjüngung angepasster Baumarten aus?

Diese sind in der Regel die Beste und stabilste Wahl beim Umbau unserer

Wälder in Klimastabile Bestände.

Soll dies eine Aufforderung zur Schaffung höherer

Schalenwildbestände sein und einer leichteren Jagdausübung für Abgeordnete mit wenig Zeit dienen?

Muss dann jeder seinen Wald einzäunen?

Entfällt damit die Wahlfreiheit der Waldbewirtschaftung vollends?

Diese wird oftmals durch überhöhte Wildbestände ohnehin schon eingeschränkt.

Gilt der Grundsatz der FDP einer "liberalen Wirtschaftspolitik" im Waldbau nicht?

Oder hat sich die FDP Fraktion nur von einigen Hobbyjägern in ihren Reihen leichtgläubig

übertölpeln lassen?

 

  

 

 

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