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Aktuelles

FBG Westmittelfranken

Holz machen mit Sachverstand

Durch die nach wie vor hohen Schadholzmengen, sind  folgende Marktsituationen eingetreten:

Bei den Sortimenten Zaunholz/Papierholz geht mittlerweile gar nichts mehr. Die Sägewerke sind regelrecht überrollt worden von der großen Menge

und nehmen bis in den Herbst hinein nichts mehr an.

Diese Sortimente sind derzeit nur als Industrieholz zu miserablen Preisen zu vermarkten, die die Aufarbeitungskosten nicht mehr decken.

Bei den Fixlängen wird derzeit  noch alles komplett abgenommen; allerdings kommt es durch das hohe Holzaufkommen zu teilweise

langen Verzögerungen bei der Abfuhr. Die Preise hierfür gehen Monat für Monat immer weiter zurück.

 

Die Aufarbeitung von dürrem und trockenem Holz macht derzeit keinen Sinn, da eine Käferbekämpfung dabei nicht stattfindet und die

Preise für die anfallenden Sortimente absolut im Keller sind.

Wer Käfer bekämpfen will, muss sich auf die frisch befallenen Bäume (Bohrmehl) konzentrieren und diese so schnell wie möglich aus dem Wald bringen.

Die Preise sind zwar hier auch nicht überragend, aber es handelt sich dabei um eine Waldschutz-Maßnahme, die vielleicht noch den einen oder anderen Bestand retten kann.

 

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Ausbildungskurs zur Jägerprüfung für Waldbesitzer

Die FBG Westmittelfranken, bieten 2019 wieder einen Ausbildungskurs zur Jägerprüfung an.

 

Es sind noch einige wenige Plätze frei. Schnell sein lohnt sich!

 

Die Absolventen des Kurses sollen ein Verständnis für den im Bayerischen Waldgesetz verankerten Grundsatz „Wald vor Wild" bekommen und handwerklich in der Lage sein, diesen Grundsatz verantwortungsvoll umzusetzen.

Zur Information vorab folgende Eckdaten zum geplanten Kurs:

Ablauf:

  • Ausbildungsdauer: September 2019 bis Mai 2020
  • Ausbildung:
  • Theoretische Ausbildung: Nach Absprache mit dem Ausbildungskurs, entweder sonntags oder zweimal wöchentlich am Abend.
  • Samstagvormittag: abwechselnd praktische Ausbildung im Lehrrevier bzw. Ausbildung im jagdlichen Schießen und Waffenhandhabung
  • Samstagnachmittag: Zusatztermine nach Bedarf bzw. Ergänzungen (z.B. kundige Person)

Lehrgangsgebühren – Kosten:

  • € 1000 Lehrgangsgebühr inklusive Lehrgangsmaterial u. Versicherung sowie:      
  • Theoretischer und Praktischer Unterricht, ca. 160 Stunden
  • Ausbildung im jagdlichen Schießen und in der Waffenhandhabung auf der Schießanlage in Deffersdorf bei Herrieden sowie Schießtraining im Laserschießkino
  • Kostenlose Benutzung der Waffen während der Schießausbildung
  • Ausbildung zur „kundigen Person“ gemäß EU – Lebensmittelhygienegesetz
  • Intensive Vorbereitungen auf die mündliche und praktische Prüfung
  • zusätzlich ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
  • ca. € 350 für Munition und Schießstandgebühr
  • € 280 Prüfungsgebühr, die direkt an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen ist.

Ausbildungsinhalte:

 

  • Die Ausbildung umfasst im theoretischen und im praktischen Teil folgende Sachgebiete:
  • Sachgebiet 1: Waffenrecht, Waffentechnik, Jagdwaffenkunde
  • Sachgebiet 2: Haar- und Federwild, Wildbiologie
  • Sachgebiet 3: Jagdrecht, Tierschutzrecht, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht
  • Sachgebiet 4: Jagdbetrieb und jagdliche Praxis
  • Sachgebiet 5: Jagdhunde: deren Haltung, Pflege und Führung
  • Sachgebiet 6: Wildhege und Naturschutz, Land- und Waldbau, Wildschadensverhütung
  • Wildhygiene und Wildkranheiten
  • Die praktische Ausbildung umfasst das Ansprechen des Wildes, den praktischen Jagdbetrieb mit dem Besuch einer Gesellschaftsjagd, dem Bau von Reviereinrichtungen sowie das Erlernen wichtiger heimischer Tiere- und Pflanzen

 

Allgemeines:

 

  • Der Kurs wird als Kompaktkurs durchgeführt, d.h. bis auf wenige Ausnahmen (Weihnachten und Ostern) findet der Kurs immer an den festgesetzten Terminen statt!
  • Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. Der schriftliche Teil findet im Mai 2020 statt.
  • Informationen auch unter http://www.stmelf.bayern.de/wald/jagd/jaegerpruefung/

 

Ansprechpartner:

  • Martin Brunner, mobil 0171-6896493
  • FBG Büro Wörnitz, 09868 - 9341018

 Das Anmeldeformular für den Jagdkurs können Sie hier herunterladen:

                                                                                                                                                                Anmeldung Jagdkurs

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Wertholz-Submission 2019

Hier ein paar Bilder vom Submissionsplatz im Schönstheimer-Wald. Bis auf den Stamm

auf dem ersten Bild sind alle anderen von der FBG Westmittelfranken für Ihre Mitglieder

aufgelegt worden.

 

sub1

 

Submission1

 

 Submission3

Submission5

Submission6

Submission9

Submission10

 

 

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Farne - Dezember

Sumpffarn (Thelypteris palustris)

Wie kaum ein anderer Lederfarn vermag der Sumpffarn nasse Standorte zu besiedeln und sogar eine längere flache Überstauung zu ertragen. Seine Anpassung an diese besonderen Standortverhältnisse geht sogar so weit, dass er imstande ist, eigene (vereinfachte) Unterwasserblätter auszubilden.

Bevorzugte Wuchsorte sind einerseits Erlenbruchwälder – für eine Ausprägung derselben gilt er auch als Zeigerpflanze – daneben Großseggenriede, moosreiche Röhrichtbestände, Schwingrasen und brachgefallene Feuchtwiesen. Diesen Vorkommen entsprechend gilt er als Staunässezeiger.

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Farne - November

Adlerfarn (Pteridium aquilinum)

In Mitteleuropa kann eigentlich nur ein Farn durch seine Massenbestände den Charakter eines „invasiven Unkrauts“ annehmen: der Adlerfarn. Voraussetzung und Grundlage für diese Massenbestände ist seine starke vegetative Vermehrung mittels seiner Wurzelsprosse (Rhizome), die eine Länge von bis zu 60 Metern (und ein Alter bis zu 1500 Jahre) erreichen können. Das ungefähre Alter lässt sich unter anderem dadurch abschätzen, dass sich jedes Jahr nur ein Blatt entwickelt. Diese Blattentwicklung findet jeweils erst relativ spät (zum Teil Ende Mai) statt und endet auch früh: schon im September vertrocknen die Blattwedel.

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Farne - Oktober

Gewöhnlicher Tüpfelfarn (Polypodium vulgare)

Als echte Epiphyten bezeichnet man Pflanzen, die auf anderen Pflanzenarten oberflächlich wachsen können. Damit sind im engeren Sinne also nicht Parasiten (wie z. B. die Mistel) gemeint, die von ihrem pflanzlichen Wirt Nährstoffe „abzapfen“. Dazu gehören auch nicht eigentlich bodenbewohnende Arten, die nur zufällig oder unter günstigen Umständen dort wachsen können, zum Beispiel nur dann, wenn sich im Bereich einer Höhlung oder Astgabelung Humus oder anderes bodenähnliches Material angesammelt hat. Derartige Fälle sieht man immer wieder bei ganz unterschiedlichen Pflanzenarten.

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