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Die Nachhaltigkeitsprämie Wald kann ab Freitag, den 20.11.2020 unter folgendem Link beantragt werden:

https://www.fnr.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-mitteilungen/aktuelle-nachricht/waldeigentuemer-werden-mit-500-millionen-euro-unterstuetzt

Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung der Waldflächen nach den Programmen PEFC oder FSC. Die Zertifizierung kann bis zum 30. September 2021 nachgereicht werden. Eine Auszahlung der Prämie erfolgt, wenn die Zertifizierung vorliegt.
Was ist für die Beantragung wichtig?
·        Die Nachhaltigkeitsprämie beträgt 100 Euro pro Hektar und richtet sich an private und kommunale Waldbesitzer, die mindestens 1 Hektar Waldfläche besitzen.
·        Anträge können natürliche und juristische Personen bis zum 30. Oktober 2021 stellen.
·        Die Antragstellung erfolgt in einem Online-Formular auf der Webseite www.bundeswaldpraemie.de (aktuell noch im Testmodus, wird vermutlich ab Freitag "freigeschalten")
·        Die Auszahlung der Prämie muss bis Ende 2021 abgeschlossen sein, da es sich um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm handelt.

Die Waldbesitzer, die diese beantragen wollen, brauchen dafür den Beitragbescheid der SVLFG, den jeder Waldbesitzer auch über folgenden Link: https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/waldpraemie anfordern kann, wenn ihm dieser nicht mehr vorliegt. Berechnungsbasis für die Waldprämie ist sozusagen die Waldfläche im BG-Bescheid.

 

Die PEFC-Bestätigung, die für den Antrag auch benötigt wird, erhält jedes Mitglied der FBG mit dem kommenden Mitteilungsblatt.

 

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