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Aufgrund des Forstschädenausgleichsgesetzes hat das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Verordnung 

zur Beschränkung des Fichtenholzeinschlags beschlossen. Das bedeutet, dass der jährliche Normaleinschlag

bei der Fichte auf 85% reduziert wird. Bemessungsgrundlage sind die Einschlagsmengen der letzten drei Jahre.

Es gibt auch für kleine Waldbesitzer keine Ausnahme. 

Das heißt jedoch nicht automatisch, dass man gar kein Fichtenfrischholz mehr einschlagen darf, sondern nur,

dass der "normale" Einschlag gedrosselt ist. Dies hat den Hintergedanken, die Fichtenholzmengen auf dem

Holzmarkt, die aufgrund der hohen Kalamitätsholzmenge der letzten Jahre entstanden sind, zu reduzieren.

Diese Regelung gilt bis Ende September 2021.

Für uns im Katastrophengebiet hat dies jedoch kaum eine Bedeutung, da wir aktuell sowieso nur

Schadholz einschlagen. Frischholz, das dabei anfällt, zählt nicht zum regulären Einschlag, da es ja

entnommen wird, um z.B. den Borkenkäfer zu bekämpfen. 

Was wir aktuell nicht dürfen, sind reguläre, ordentliche Durchforstungsmaßnahmen.

Das ist aber aufgrund der angespannten Käfersituation derzeit äußerst leichtsinnig und gefährlich, da

man damit den Käfer in die frischen, noch intakten Bestände lockt.

 

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