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Für frisches Käferholz, welches direkt vom Wald aus ins Sägewerk gebracht wurde, konnte man bisher eine Förderung von 5 € / FM beantragen.

Da es beim Absatz und der Abfuhr des Käferholzes überwiegend keine gravierenden Probleme mehr gibt, ist für die Waldbesitzer somit kein zusätzlicher Aufwand zur rechtzeitigen Abfuhr des Holzes verbunden.

Damit entfällt die haushaltsrechtliche Grundlage für die Maßnahme „Vorbereitung der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung ohne Folgemaßnahmen“.

Dies hat das Bayerische Staatsministerium in einem Schreiben vom 23.11.22 mitgeteilt.

Somit wird diese Förderung zum 01.01.2023 eingestellt.

Das Verbringen von Käferholz aus dem Wald bleibt natürlich weiterhin Bestandteil der Richtline für die „Förderung für das Verbringen von Käferholz aus dem Wald“.

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