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Beteiligtenerklärung; Förderung für das Verbringen von Käferholz aus dem Wald

 

Wie in den letzten Jahren ist auch dieses Jahr am 15. Oktober der

Stichtag zur Abgabe der Beteiligtenerklärung!

Wir haben in Rundschreiben, Newsletter und über die Homepage zwar

mehrfach informiert, trotzdem gibt es immer noch unwissende. Daher 

hier noch einmal die Fakten:

Die Förderung für das Verbringen von Käferholz aus dem Wald kann

jedes Mitglied beantragen, welches Holz über die Sammellagerplätze der

FBG verkauft hat.

Sollten Sie noch keine Beteiligtenerklärung für Ihr Holz ausgefüllt haben,

so tun Sie dies bitte schnellstmöglich und senden Sie uns das 

Formular, am Besten per Mail, zu.

Nur so haben Sie die Möglichkeit, bis zu 12 € / FM Förderung für Ihr

Holz zu bekommen!

Beteiligtenerklärungen, die nach dem 15. Oktober eingehen, können 

leider nicht mehr berücksichtigt werden!!!

 

 

 

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