Beteiligtenerklärung; Förderung für das Verbringen von Käferholz aus dem Wald
Wie in den letzten Jahren ist auch dieses Jahr am 15. Oktober der
Stichtag zur Abgabe der Beteiligtenerklärung!
Wir haben in Rundschreiben, Newsletter und über die Homepage zwar
mehrfach informiert, trotzdem gibt es immer noch unwissende. Daher
hier noch einmal die Fakten:
Die Förderung für das Verbringen von Käferholz aus dem Wald kann
jedes Mitglied beantragen, welches Holz über die Sammellagerplätze der
FBG verkauft hat.
Sollten Sie noch keine Beteiligtenerklärung für Ihr Holz ausgefüllt haben,
so tun Sie dies bitte schnellstmöglich und senden Sie uns das
Formular, am Besten per Mail, zu.
Nur so haben Sie die Möglichkeit, bis zu 12 € / FM Förderung für Ihr
Holz zu bekommen!
Beteiligtenerklärungen, die nach dem 15. Oktober eingehen, können
leider nicht mehr berücksichtigt werden!!!