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Aktuelles

FBG Westmittelfranken

Neue PEFC-Waldstandards

Mit Beginn des neuen Jahres traten neue PEFC-Standards in Kraft

Nach einer einjährigen Überarbeitungszeit gibt es für alle PEFC-Waldbesitzer in Deutschland einen neuen PEFC-Standard, welcher zum 01.01.2021 in Kraft trat. Gemeinsam haben Vertreter der Waldbesitzer, Wissenschaftler, sowie weitere am Wald interessierte Gruppen diesen Standard ausgearbeitet. Da es eine einjährige Übergangsfrist gibt, gelten in 2021 der alte und der neue Standard gleichzeitig. Nutzen Sie diese Zeit, um sich mit dem neuen Waldstandard vertraut zu machen!

Dem Waldstandard wurden zwei neue Kriterien zu den Themen Waldränder und Erdöl-basierte Produkte hinzugefügt. Des Weiteren gibt es eine Reihe von Konkretisierungen, z. B. bei den Standards Mischbestände, angepasste Wildbestände und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

Der Einsatz von zertifizierten Forstunternehmern ist in PEFC-Wäldern grundsätzlich verpflichtend. Die Ausnahme bzgl. der Aufarbeitung von nachgewiesenem Kalamitätsholz wurde verändert: auch hier ist nun ein zertifizierter Forstunternehmer nötig, wenn es sich um eine maschinelle Aufarbeitung mit Harvester und Forwarder handelt.

Beim Einsatz von nicht-zertifizierten Forstunternehmern ist die Einhaltung der PEFC-Standards durch den Waldbesitzer zu dokumentieren, z.B. Einsatz von Bio-Öl und Sonderkraftstoff oder die ausschließliche Befahrung der Rückegassen.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen können Sie unter https://www.pefc-bayern.de/neue-standards.html einsehen.

 

 PEFC

 

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Beteiligtenerklärung - Formular

In unserem Download-Bereich steht Ihnen ab sofort die Beteiligtenerklärung zur Verfügung,

mit dem Sie die Förderung für das Verbringen von Kalamitätsholz aus dem Wald beantragen können.

Für Kleinmengen unter 50 FM, die zu unseren Lagerplätzen gebracht werden,

stellt die FBG wieder Sammelanträge (muss jedes Jahr neu beantragt werden!) - hierfür benötigen

Sie die Beteiligtenerklärung.

Für größere Mengen ab 50 FM sollte die Förderung über den zuständigen Revierförster gestellt werden.

 

Beteiligtenerklärung 2021

 

 

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Schönen Lichtmess-Tag

Ein Baum, gepflanzt St. Michael, der wächst von Stund’ an auf Befehl. 

Ein Baum, gepflanzt an Lichtmess erst, sieh zu, wie du den wachsen lehrst.

 

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Förderung für Investitionen in die Sicherheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ab dem 01. Februar 2021 startet das Anreizsystem 2021 für alle Versicherten der SVLFG.

Informationen hierzu unter https://www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern und https://www.svlfg.de/pm-preaventionszuschuesse-2021 . Gefördert werden u.a. Akkugeräte, Funkgeräte, Notrufsysteme usw..

Nach Information der SVLFG stehen hierfür heuer 800.000 € zur Verfügung. Erfahrungsgemäß ist der Etat schnell ausgeschöft. Die Anträge stehen erst ab dem 01.02.2021 zum Download bereit.

Bitte beachten Sie:

  1. Den komplett ausgefüllten Antrag einreichen. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die ab dem 01. Februar 2021 gestellt werden.
  2. Die Förderzusage abwarten.
  3. Nach dem Kauf des Produkts die Rechnung einreichen.
  4. Anschaffungen vor dem 1. Februar 2021 können nicht gefördert werden.

 

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Förderung für das Verbringen von Kalamitätsholz aus dem Wald

 

Wie in den letzten zwei Jahren kann man auch in diesem Jahr wieder die Förderung für das Verbringen von Kalamitätsholz ,

aus dem Wald (500m Entfernung zum Wald) beantragen.

Hierzu wenden Sie sich am Besten an Ihren zuständigen Revierleiter.

 

Für Kleinmengen unter 50 FM, die zu unseren Lagerplätzen gebracht werden, stellt die FBG wieder einen

Sammelantrag (muss jedes Jahr neu beantragt werden!).

 

Noch gibt es für den Antrag der FBG kein Formular - sobald dieses Verfügbar ist, finden Sie es im

Download-Bereich.

 

 

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Holzpreise steigen

 

Aufgrund der Nachfrage nach Sägeholz aus dem Süddeutschen und Österreichischen Raum

sind die Preise für Fichtenholz im 1. Quartal um bis zu 10 €/FM gestiegen.

Die Preistabelle finden Sie im Mitgliederbereich der Homepage.

Der Grund für die rege Nachfrage aus dem Gebirgsraum ist in erster Linie die Tatsache, dass

dort wegen Schneelage kein Holz abgefahren werden kann.

Das heißt, wenn der Schnee schmilzt, werden die Nachfrage und somit die Preise wieder sinken.

Es wird erwartet, dass im April/Mai, nach der Schneeschmelze, wieder große Holzmengen

auf den Markt strömen.

Daher bitte Holzeinschlag schnellstmöglich durchführen, denn wer zu spät kommt....

 

 

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Aktuelles zur Bundeswaldprämie

Ab Januar 2021 wird das Antragsverfahren vereinfacht, so dass weniger Nachweise schriftlich

einzureichen sind. Der Abgleich der SVLFG-Daten und der Zertifizierungsnachweis erfolgt dann automatisiert.

 

Auszug aus dem Schreiben des Bay. Waldbesitzerverbandes an die ihm angeschlossenen Forstzusammenschlüsse:

Weiterlesen

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PEFC-Zertifikat+Rechnung

 

Im internen Mitgliederbereich haben wir Ihnen das PEFC-Zertifikat sowie die letzte

Rechnung bereit gestellt.

Jedes Mitglied der FBG hat die Möglichkeit, sich für diesen Bereich

anzumelden (Home - Homepagezugang).

Die Zugangsdaten erhalten Sie dann innerhalb der nächsten Tage

per Mail (Spam-Ordner kontrollieren!).

 

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Flächenförderung - Anleitung und benötigte Daten

 

Folgend eine Schritt für Schritt - Anleitung für den Antrag, der Ablauf und die Erklärung über De-Minimis.

 

Nachhaltigkeitsprämie_Anleitung.pdf

 

de-minimis-foerderung.pdf

 

  Bild Ablauf

 

Das PEFC-Zertifikat und die letzte Rechnung können sich unsere Mitglieder im internen Bereich herunterladen.

Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie diesen oben links über "Home - Homepagezugang" anfordern.

 

 

 

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ZüF-Zertifikate bei Pflanzenlieferung

 

Die Baumschulen bitten zu beachten, dass ab sofort keine seperaten ZüF-Zertifikate mehr

ausgestellt werden, sondern die Bestätigung auf der Rechnung mit abgedruckt ist.

 

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