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Aktuelles

FBG Westmittelfranken

Online-Gruppenversammlungen

Die FBG Westmittelfranken lädt ein zur Online-Gruppenversammlung

in Zusammenarbeit mit den Förstern Gabriele Ott, Marcel Konte und 

Markus Wack vom AELF Ansbach

 

-Mittwoch, 12.05.2021 um 19:30 Uhr  (dieser Termin ist voll)

-Dienstag, 18.05.2021 um 19:30 Uhr (dieser Termin ist leider voll)

-Donnerstag, 20.05.2021 um 19:30 Uhr (dieser Termin ist leider voll)

 

Wir werden die Online-Gruppenversammlung im Juni nochmal wiederholen - 

die Einladungen hierfür gehen wieder per Newsletter raus. 

Zudem werden wir den Termin auf der Homepage veröffentlichen.

 

Tagesordnung:

-Aktuelle Informationen vom Revierleiter/in

-Präsentation FBG:

 Thema

Holzmarktanalyse und

Waldbaulicher Leitfaden zur Stabilisierung unserer Wälder:

-Aktuelle Lage in Mittelfrankens Wäldern

-Anleitungen zum Weg aus der Krisenwirtschaft

 

Die Anmeldung erfolgt über die nachstehende Teilnehmerliste.

Bitte tragen Sie auf der Teilnehmerliste das Datum der Online-Gruppenversammlung ein, an

der Sie teilnehmen möchten. Den Link erhalten Sie einige Tage vor Beginn des Meetings.

Die Teilnehmerzahl ist pro Meeting auf 15 Personen begrenzt - es werden aber weitere Meetings folgen.

 

Teilnehmerliste_infoveranstaltungen_videokonferenz_ausfuell.pdf

 

(Das Formular ist vom Staatsministerium so vorgegeben und muss für eine Teilnahme

ausgefüllt und per Mail oder per Post an die FBG zurückgeschickt werden.

Am Ende der Teilnehmerliste ist eine Kostenkalkulation des Landwirtschaftsministeriums, die für uns

keine Bedeutung hat. Wir müssen das Formular jedoch auf Anweisung des Ministeriums im Original verwenden.)

 

 

 

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Alles wächst....

Schön, wenn die Naturverjüngung aus dem Boden sprießt.... Ob zumindest ein Teil davon über das 1. Jahr

hinauskommt, bleibt abzuwarten...

 

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Aktuelles vom Holzmarkt

Die Holzpreise für Frischholz ziehen an.

Aktuell laufen gerade die Preisverhandlungen mit den

Sägewerken. Hierbei zeichnet sich ein Anstieg der

Preise für Fichten Frischholz ab.

Beim Käferholz bleibt abzuwarten, wie sich die 

Schadholzsituation entwickelt. 

Bei der Kiefer ist derzeit keine Preissteigerung in Sicht,

da noch genügend Fichte auf dem Markt ist.

 

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Schädlinge an der Kiefer

Das Schadgeschehen an den Kiefern läuft im Schatten der Borkenkäferschäden weitgehend unbemerkt ab.

Flächiges Absterben von Waldkiefernbeständen konnte in unserem Gebiet noch nicht festgestellt werden, aber

einzelne geschädigte Bäume sind nahezu überall vertreten.

Folgend einige Beispiele der wichtigsten Schädlinge:

 

->Blauer Kiefernprachtkäfer:

 

Befällt geschwächte Kiefern und tötet diese ab.

 

 

->Bockkäfer (stellvertretend für sämtliche an Kiefer vorkommende Bockkäferarten)

 

Befällt absterbende Kiefern; führt zu starker Holzentwertung (Bohrlöcher)

 

 

-> Waldgärtner:

  

 

 

Bei all diesen Käfern gilt, dass sie sogenannte "Sekundärschädlinge" sind, die den

Baum erst befallen, wenn dieser schon durch andere Faktoren oder Schädlinge

geschwächt ist. 

Sie befallen keine gesunden, vitalen Bäume!

 

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PEFC-Rechnung für Bundeswaldprämie

 

Eine Kopie unserer PEFC Rechnung, die Sie für den Antrag auf

Bundeswaldprämie bei der FNR mit einreichen müssen, 

finden Sie in unserem internen Mitgliederbereich.

Noch nicht registriert?

Kein Problem:

Home

 -> Homepagezugang

       -> Name, Adresse, Email eingeben

           -> Senden

              -> die Zusendung der Zugangsdaten kann 2-3 Tage dauern - bitte prüfen Sie

                    auch Ihren Spam-Ordner!

 

Zugangsdaten erhalten:

Homepage: www.fbg-westmittelfranken.de aufrufen, links oben auf "Anmelden" gehen,

Zugangsdaten eingeben, oben auf Mitglieder - Info Holzpreise klicken und schon sind

Sie im internen Bereich. Ganz oben finden Sie das PEFC Zertifikat sowie die

Rechnungskopie im pdf-Format zum Download.

 

 

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Nichts neues vom „Alten“ Peter

 

Förster, Autor und Waldphilosoph Peter Wohlleben gab ein Interview für die Nürnberger Nachrichten, welches am Montag, den 15.01.2021 in der Zeitung zu lesen war.

Hier teilt er seine altbekannten Tipps zur Rettung des Waldes:

Douglasie ist kein Allheilmittel, der Wald kann sich selbst regenerieren und an den Klimawandel anpassen, wenn ihn der Mensch nur lässt, so Wohlleben.

Da hat er gar nicht so unrecht. Die meisten unserer Wälder sind aus Aufforstungen mit überwiegend nur einer Baumart (Fichte oder Kiefer) entstanden.

Diese Monokulturen sind äußerst instabil und Faktoren wie Hitze und Schädlingsbefall hilflos ausgeliefert. Natürlich gibt es auch Mischwälder in unserer Gegend, die deutlich weniger anfällig sind. Diese Mischbestände zeigen uns, wohin der waldbauliche Weg führen muss.

Wohlleben erklärt, dass der Wald ein komplexes, umfangreiches Ökosystem ist, welches an und für sich gut und stabil funktioniert. Der Waldbestand ist quasi seine eigene Klimaanlage. Jeder, der im Hochsommer schon einmal durch einen geschlossenen Buchenwald gelaufen ist, kann dies bestätigen.

 Auf größere Beeinträchtigungen, wie z.B. Kahlschlag, zu starke Eingriffe in Verbindung mit Klimaextremen, reagiert das System äußerst sensibel und funktioniert dann eben nicht mehr reibungslos. Kleinere Störungen kann der Wald sehr schnell ausheilen. Großflächige Schäden grundsätzlich auch, dies benötigt allerdings sehr viel Zeit. Für die Natur kein Problem – für uns Menschen ist allerdings ein Zeitraum von 50 – 60 Jahren nicht überschaubar.

Daher ist es für uns extrem wichtig, mit dem Wald zu arbeiten und das funktionierende System nicht zu stark zu stören. Eine naturnahe Forstwirtschaft ist für uns das oberste Gebot. Nur so können wir großflächige Kalamitäten in Zukunft verhindern.

Für schon vorhandene, große Kalamitätsflächen allerdings, bleibt uns nur der lange Weg. Für Alle, die keine 50 -60 Jahre mehr vor sich haben oder warten wollen bleibt nur die Möglichkeit, durch Kulturmaßnahmen wie Pflanzung oder Saat, einzugreifen.

Die Prozessschutzflächen, also Waldflächen, die komplett der natürlichen Entwicklung überlassen werden, zeigen uns, wie die Waldentwicklung ohne den Menschen funktioniert.

Das heißt, auch diese Naturwaldflächen vom Naturwaldreservat bis zum Nationalpark sind für uns wichtig und wertvoll.

Abschließend stellt sich die Frage, wieviel Fläche wir der natürlichen Entwicklung überlassen wollen und wieviel Fläche wir zur Holzgewinnung nutzen wollen.

Man kommt nicht umhin, festzustellen, dass die Nutzung des heimischen Holzes ein Beitrag zum Klimaschutz ist. Baumstämme, die 30-40 Kilometer zum Sägewerk gefahren werden und Bretter, die vom Sägewerk 20 Kilometer zum Baumarkt gebracht werden, eine sehr viel bessere Ökobilanz aufweisen, als Holz, welches im fernen Russland eingeschlagen und bei uns verkauft wird.

Es wäre daher unverantwortlich, auf die Holznutzung in unseren Wäldern zu verzichten.

 

 

 

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Pflanzung

Durch Käfer und Trockenheit sind in den letzten Jahren viele Freiflächen im Wald entstanden.

Diese werden seit dem Herbst wieder fleißig bepflanzt.

Viele Waldbesitzer haben eingesehen, dass es außer Fichte, Douglasie und Co.  auch noch andere Baumarten gibt und dass ein stabiler Wald eben ein Mischwald sein muss.

Baumarten wie Flatterulme, Spitzahorn, Feldahorn und Elsbeere sind derzeit so begehrt wie nie zuvor.

Da diese bei der Nachfrage bisher eher ein Schattendasein geführt haben, wurden in den meisten Baumschulen keine großen Mengen aufgezogen. So ist es nicht verwunderlich, dass diese Pflanzen schon vergriffen sind. Zur Beruhigung können wir sagen, dass die Baumschulen fleißig an der Produktion dieser Baumarten arbeiten.

Also keine Panik, wenn es in diesem Frühjahr nicht mehr klappt – man kann auch im Herbst oder im nächsten Jahr pflanzen.

Bis alle Flächen wieder aufgeforstet sind, dauert es erfahrungsgemäß ohnehin mehrere Jahre.

All diejenigen, die einen Förderantrag beim Amt gestellt haben, sollen bitte darauf schauen, wie lange dieser läuft und ihn ggf. beim staatl. Revierleiter verlängern.

Abschließend möchten wir noch anmerken, dass es sich positiv auf das Gedeihen der Pflanzen auswirkt, wenn die Fläche nicht vollständig von jedem kleinen Ästchen geräumt wird, sondern der Boden möglichst mit Reißig bedeckt bleibt, damit dieser nicht so stark austrocknet.

Merke: „Is der Wald recht zamma gschleckt, sin die Budza glei verreckt!“

 

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Neue PEFC-Waldstandards

Mit Beginn des neuen Jahres traten neue PEFC-Standards in Kraft

Nach einer einjährigen Überarbeitungszeit gibt es für alle PEFC-Waldbesitzer in Deutschland einen neuen PEFC-Standard, welcher zum 01.01.2021 in Kraft trat. Gemeinsam haben Vertreter der Waldbesitzer, Wissenschaftler, sowie weitere am Wald interessierte Gruppen diesen Standard ausgearbeitet. Da es eine einjährige Übergangsfrist gibt, gelten in 2021 der alte und der neue Standard gleichzeitig. Nutzen Sie diese Zeit, um sich mit dem neuen Waldstandard vertraut zu machen!

Dem Waldstandard wurden zwei neue Kriterien zu den Themen Waldränder und Erdöl-basierte Produkte hinzugefügt. Des Weiteren gibt es eine Reihe von Konkretisierungen, z. B. bei den Standards Mischbestände, angepasste Wildbestände und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

Der Einsatz von zertifizierten Forstunternehmern ist in PEFC-Wäldern grundsätzlich verpflichtend. Die Ausnahme bzgl. der Aufarbeitung von nachgewiesenem Kalamitätsholz wurde verändert: auch hier ist nun ein zertifizierter Forstunternehmer nötig, wenn es sich um eine maschinelle Aufarbeitung mit Harvester und Forwarder handelt.

Beim Einsatz von nicht-zertifizierten Forstunternehmern ist die Einhaltung der PEFC-Standards durch den Waldbesitzer zu dokumentieren, z.B. Einsatz von Bio-Öl und Sonderkraftstoff oder die ausschließliche Befahrung der Rückegassen.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen können Sie unter https://www.pefc-bayern.de/neue-standards.html einsehen.

 

 PEFC

 

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Beteiligtenerklärung - Formular

In unserem Download-Bereich steht Ihnen ab sofort die Beteiligtenerklärung zur Verfügung,

mit dem Sie die Förderung für das Verbringen von Kalamitätsholz aus dem Wald beantragen können.

Für Kleinmengen unter 50 FM, die zu unseren Lagerplätzen gebracht werden,

stellt die FBG wieder Sammelanträge (muss jedes Jahr neu beantragt werden!) - hierfür benötigen

Sie die Beteiligtenerklärung.

Für größere Mengen ab 50 FM sollte die Förderung über den zuständigen Revierförster gestellt werden.

 

Beteiligtenerklärung 2021

 

 

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