Schönen Lichtmess-Tag
Ein Baum, gepflanzt St. Michael, der wächst von Stund’ an auf Befehl.
Ein Baum, gepflanzt an Lichtmess erst, sieh zu, wie du den wachsen lehrst.
Ein Baum, gepflanzt St. Michael, der wächst von Stund’ an auf Befehl.
Ein Baum, gepflanzt an Lichtmess erst, sieh zu, wie du den wachsen lehrst.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01. Februar 2021 startet das Anreizsystem 2021 für alle Versicherten der SVLFG.
Informationen hierzu unter https://www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern und https://www.svlfg.de/pm-preaventionszuschuesse-2021 . Gefördert werden u.a. Akkugeräte, Funkgeräte, Notrufsysteme usw..
Nach Information der SVLFG stehen hierfür heuer 800.000 € zur Verfügung. Erfahrungsgemäß ist der Etat schnell ausgeschöft. Die Anträge stehen erst ab dem 01.02.2021 zum Download bereit.
Bitte beachten Sie:
Wie in den letzten zwei Jahren kann man auch in diesem Jahr wieder die Förderung für das Verbringen von Kalamitätsholz ,
aus dem Wald (500m Entfernung zum Wald) beantragen.
Hierzu wenden Sie sich am Besten an Ihren zuständigen Revierleiter.
Für Kleinmengen unter 50 FM, die zu unseren Lagerplätzen gebracht werden, stellt die FBG wieder einen
Sammelantrag (muss jedes Jahr neu beantragt werden!).
Noch gibt es für den Antrag der FBG kein Formular - sobald dieses Verfügbar ist, finden Sie es im
Download-Bereich.
Aufgrund der Nachfrage nach Sägeholz aus dem Süddeutschen und Österreichischen Raum
sind die Preise für Fichtenholz im 1. Quartal um bis zu 10 €/FM gestiegen.
Die Preistabelle finden Sie im Mitgliederbereich der Homepage.
Der Grund für die rege Nachfrage aus dem Gebirgsraum ist in erster Linie die Tatsache, dass
dort wegen Schneelage kein Holz abgefahren werden kann.
Das heißt, wenn der Schnee schmilzt, werden die Nachfrage und somit die Preise wieder sinken.
Es wird erwartet, dass im April/Mai, nach der Schneeschmelze, wieder große Holzmengen
auf den Markt strömen.
Daher bitte Holzeinschlag schnellstmöglich durchführen, denn wer zu spät kommt....
Ab Januar 2021 wird das Antragsverfahren vereinfacht, so dass weniger Nachweise schriftlich
einzureichen sind. Der Abgleich der SVLFG-Daten und der Zertifizierungsnachweis erfolgt dann automatisiert.
Auszug aus dem Schreiben des Bay. Waldbesitzerverbandes an die ihm angeschlossenen Forstzusammenschlüsse:
Im internen Mitgliederbereich haben wir Ihnen das PEFC-Zertifikat sowie die letzte
Rechnung bereit gestellt.
Jedes Mitglied der FBG hat die Möglichkeit, sich für diesen Bereich
anzumelden (Home - Homepagezugang).
Die Zugangsdaten erhalten Sie dann innerhalb der nächsten Tage
per Mail (Spam-Ordner kontrollieren!).
Folgend eine Schritt für Schritt - Anleitung für den Antrag, der Ablauf und die Erklärung über De-Minimis.
Nachhaltigkeitsprämie_Anleitung.pdf
Das PEFC-Zertifikat und die letzte Rechnung können sich unsere Mitglieder im internen Bereich herunterladen.
Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie diesen oben links über "Home - Homepagezugang" anfordern.
Die Baumschulen bitten zu beachten, dass ab sofort keine seperaten ZüF-Zertifikate mehr
ausgestellt werden, sondern die Bestätigung auf der Rechnung mit abgedruckt ist.
Aufgrund der vielen Anfragen noch ein paar Info´s zur Antragstellung:
Für die Antragstellung benötigen Sie:
-Ihr Aktenzeichen von der Berufsgenossenschaft
-die Unternehmens-ID (steht ebenfalls auf dem Bescheid der Berufsgenossenschaft)
-PEFC Nummer
-Gültigkeit des PEFC-Zertifikates
-letzte PEFC-Rechnungs-Nummer mit Datum
-evtl. Mitgliedsnummer der FBG
-Bescheid, ob Sie bisher schon Förderungen erhalten haben (De-minimis-Anträge wie: Pflanzung, Borkenkäfer, Agrar-Diesel…)
-Waldfläche
Im Normalfall (wenn Sie keine Förderung erhalten haben) reicht Ihnen also der Bescheid der Berufsgenossenschaft und
unsere Bestätigung – dort ist sowohl die Mitgliedsnummer als auch alle relevanten
Daten über PEFC zu finden (diese müssen beim Antrag eingegeben werden - wichtig: bei "PEFC-Kundennummer 00000 eingeben!).
Da man nach der Antragstellung noch Kopien von Unterlagen (evtl. Bescheid der Berufsgenossenschaft oder PEFC)
binnen 10 Tage per Post nachreichen muss, empfiehlt es sich, mit der Antragstellung zu warten, bis
Sie unsere Bestätigung erhalten haben.
Der Antrag selbst ist in 10 Minuten ausgefüllt.
Die Formalien der Antragstellung werden von der "Fachagentur nachwachsende Rohstoffe" (FnR) bearbeitet.
Das Verfahren ist noch immer nicht vollständig ausgearbeitet, deshalb kann es bei der Antragstellung immer
wieder zu kleinen Änderungen kommen.
WICHTIG!!! :
Mit der Beantragung der Flächenprämie verpflichtet sich jeder
Waldbesitzer, mindestens 10 Jahre nach Antragstellung PEFC-zertifiziert zu bleiben.
Die Daten unserer Waldbesitzer für die Bestätigung wurden letzte Woche
zum Druck gegeben. Das heißt, die Änderungen der letzten Tage können
auf der Bestätigung nicht mehr berücksichtigt werden.
Wir können im Nachhinein gerne händisch eine neue Bestätigung
ausstellen. Dafür berechnen wir jedoch eine Gebühr von 20 €.
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