Geschäftsstelle geschlossen
In der Zeit vom 24.12.2023 - 08.01.2023 ist die Geschäftsstelle nicht besetzt.
Ab dem 09.01.2023 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.
In der Zeit vom 24.12.2023 - 08.01.2023 ist die Geschäftsstelle nicht besetzt.
Ab dem 09.01.2023 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.
Die FBG Westmittelfranken lädt ein zur
Ortsgruppenversammlung
in Steinbach (Feuchtwangen)
für die Ortsgruppen Steinbach, Feuchtwangen, Weinberg,
Dorfgütingen, sowie alle interessierten Waldbesitzer.
Mit Förster Marcel Konte vom AELF Ansbach
Am Montag, den 12.12.2022 um 19:30 Uhr
im FFW Haus in Steinbach.
Thema:
Patient Wald: Schäden durch Trockenheit und ihre Folgen
Hier mal ein Beispiel für eine makellos sauber aufgeräumte Fläche:
und genau SO sollte es NICHT aussehen.
Wer Äste, Blätter und Totholz auf der Fläche belässt, tut dem Wald
Gutes:
Der Boden erhält durch das verrottende Holz Nährstoffe, die
Blätter werden zu Humus und gleichzeitig hindert diese
"Unordnung" das Wasser daran, einfach über der Fläche
hinweg zu laufen.
#einfach mal was liegen lassen 😉
Für frisches Käferholz, welches direkt vom Wald aus ins Sägewerk gebracht wurde, konnte man bisher eine Förderung von 5 € / FM beantragen.
Da es beim Absatz und der Abfuhr des Käferholzes überwiegend keine gravierenden Probleme mehr gibt, ist für die Waldbesitzer somit kein zusätzlicher Aufwand zur rechtzeitigen Abfuhr des Holzes verbunden.
Damit entfällt die haushaltsrechtliche Grundlage für die Maßnahme „Vorbereitung der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung ohne Folgemaßnahmen“.
Dies hat das Bayerische Staatsministerium in einem Schreiben vom 23.11.22 mitgeteilt.
Somit wird diese Förderung zum 01.01.2023 eingestellt.
Das Verbringen von Käferholz aus dem Wald bleibt natürlich weiterhin Bestandteil der Richtline für die „Förderung für das Verbringen von Käferholz aus dem Wald“.
Die wichtigsten Informationen zur neuen Förderung können Sie in
unserem aktuellen Newsletter (2022-08) nachlesen:
Newsletter_FBG_Westmittelfranken_2022-08.pdf
Die neue Waldprämie „Klimaangepasstes Waldmanagement“ kann auf der Seite der FNR unter:
Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement: Online-Antrag (klimaanpassung-wald.de)
beantragt werden.
Die dazugehörige Richtlinie wurde am 11. November im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist somit rechtskräftig.
In unserem Download Bereich (Formulare) finden Sie den Text der Richtlinie zum Nachlesen.
Wie bereits berichtet, ist die Förderung nicht für alle Waldbesitzer geeignet!
Wir empfehlen daher, sich im Vorfeld die Richtlinie genauer anzuschauen, oder sich bei der
FNR unter Telefon +49 3843 6930-600
zu informieren.
Die FBG Westmittelfranken lädt ein zur:
-Ortsgruppenversammlung in Neuses
Mit Förster Lorenz Dießl vom AELF Ansbach
am Dienstag, den 08.11.2022 um 19:30 Uhr
im Gasthaus Fleischner in Neuses
-Ortsgruppenversammlung in Hornau
Mit Förster Markus Wack vom AELF Ansbach
Am Mittwoch, den 16.11.2022 um 19:30 Uhr
im Gasthaus Popp in Hornau.
Thema:
Patient Wald: Schäden durch Trockenheit und ihre Folgen
Die FBG bietet im Raum Feuchtwangen einige Polter
-Eichenbrennholz
-Weichlaubholz (Birke, Pappel, Weide, Linde) und
-Weichholz
zum Verkauf an.
Holzlänge: 4 m; Poltergrößen 5 - 10 FM
Bei Interesse melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle.
Sie haben noch heute und morgen die Möglichkeit, die
Beteiligtenerklärung für das "Verbringen von Käferholz aus dem Wald"
bei uns abzugeben, um die Förderung von bis zu 12 €/FM zu erhalten.
Die Beteiligtenerklärung steht auf der Homepage zum
Download bereit (Download-Formulare-Beteiligtenerklärung Rindenbrüter).
Bitte: Name, Anschrift, Gemarkung, Flurstücksnummer,
Datum und Unterschrift einfügen und (gerne per Mail) an uns schicken.
Die FM-Angabe bitte frei lassen - diese wird von uns ausgefüllt.
Beteiligtenerklärungen, die nach dem 15.10.22 eingereicht werden, können
für dieses Jahr leider nicht mehr in die Förderung mit rein genommen werden!
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