Aufgrund der vielen Anfragen noch ein paar Info´s zur Antragstellung:
Für die Antragstellung benötigen Sie:
-Ihr Aktenzeichen von der Berufsgenossenschaft
-die Unternehmens-ID (steht ebenfalls auf dem Bescheid der Berufsgenossenschaft)
-PEFC Nummer
-Gültigkeit des PEFC-Zertifikates
-letzte PEFC-Rechnungs-Nummer mit Datum
-evtl. Mitgliedsnummer der FBG
-Bescheid, ob Sie bisher schon Förderungen erhalten haben (De-minimis-Anträge wie: Pflanzung, Borkenkäfer, Agrar-Diesel…)
-Waldfläche
Im Normalfall (wenn Sie keine Förderung erhalten haben) reicht Ihnen also der Bescheid der Berufsgenossenschaft und
unsere Bestätigung – dort ist sowohl die Mitgliedsnummer als auch alle relevanten
Daten über PEFC zu finden (diese müssen beim Antrag eingegeben werden - wichtig: bei "PEFC-Kundennummer 00000 eingeben!).
Da man nach der Antragstellung noch Kopien von Unterlagen (evtl. Bescheid der Berufsgenossenschaft oder PEFC)
binnen 10 Tage per Post nachreichen muss, empfiehlt es sich, mit der Antragstellung zu warten, bis
Sie unsere Bestätigung erhalten haben.
Der Antrag selbst ist in 10 Minuten ausgefüllt.
Die Formalien der Antragstellung werden von der "Fachagentur nachwachsende Rohstoffe" (FnR) bearbeitet.
Das Verfahren ist noch immer nicht vollständig ausgearbeitet, deshalb kann es bei der Antragstellung immer
wieder zu kleinen Änderungen kommen.
WICHTIG!!! :
Mit der Beantragung der Flächenprämie verpflichtet sich jeder
Waldbesitzer, mindestens 10 Jahre nach Antragstellung PEFC-zertifiziert zu bleiben.