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Aktuelles

FBG Westmittelfranken

Ortsgruppenversammlung in Steinbach (Feuchtwangen)

Die FBG Westmittelfranken lädt ein zur

Ortsgruppenversammlung

in Steinbach (Feuchtwangen)

für die Ortsgruppen Steinbach, Feuchtwangen, Weinberg,

Dorfgütingen, sowie alle interessierten Waldbesitzer.

 

Mit Förster Marcel Konte vom AELF Ansbach

Am Montag, den 12.12.2022 um 19:30 Uhr

im FFW Haus in Steinbach.

Thema:

Patient Wald: Schäden durch Trockenheit und ihre Folgen

 

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Sauber

Hier mal ein Beispiel für eine makellos sauber aufgeräumte Fläche:

Fläche sauber aufgeräumt Fläche sauber aufgeräumt2

und genau SO sollte es NICHT aussehen.

Wer Äste, Blätter und Totholz auf der Fläche belässt, tut dem Wald

Gutes:

Der Boden erhält durch das verrottende Holz Nährstoffe, die 

Blätter werden zu Humus und gleichzeitig hindert diese

"Unordnung" das Wasser daran, einfach über der Fläche

hinweg zu laufen.

Fläche unordentlich Fläche unordentlich2

 

#einfach mal was liegen lassen 😉

 

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Förderung Käferholz

Für frisches Käferholz, welches direkt vom Wald aus ins Sägewerk gebracht wurde, konnte man bisher eine Förderung von 5 € / FM beantragen.

Da es beim Absatz und der Abfuhr des Käferholzes überwiegend keine gravierenden Probleme mehr gibt, ist für die Waldbesitzer somit kein zusätzlicher Aufwand zur rechtzeitigen Abfuhr des Holzes verbunden.

Damit entfällt die haushaltsrechtliche Grundlage für die Maßnahme „Vorbereitung der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung ohne Folgemaßnahmen“.

Dies hat das Bayerische Staatsministerium in einem Schreiben vom 23.11.22 mitgeteilt.

Somit wird diese Förderung zum 01.01.2023 eingestellt.

Das Verbringen von Käferholz aus dem Wald bleibt natürlich weiterhin Bestandteil der Richtline für die „Förderung für das Verbringen von Käferholz aus dem Wald“.

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Neue Förderung

Die neue Waldprämie „Klimaangepasstes Waldmanagement“ kann auf der Seite der FNR unter:

Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement: Online-Antrag (klimaanpassung-wald.de)

beantragt werden.

Die dazugehörige Richtlinie wurde am 11. November im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist somit rechtskräftig.

In unserem Download Bereich (Formulare) finden Sie den Text der Richtlinie zum Nachlesen.

Wie bereits berichtet, ist die Förderung nicht für alle Waldbesitzer geeignet!

Wir empfehlen daher, sich im Vorfeld die Richtlinie genauer anzuschauen, oder sich bei der

FNR unter Telefon +49 3843 6930-600

zu informieren.

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Termine Gruppenversammlung

 

Die FBG Westmittelfranken lädt ein zur:

 

-Ortsgruppenversammlung in Neuses

Mit Förster Lorenz Dießl vom AELF Ansbach

am Dienstag, den 08.11.2022 um 19:30 Uhr

im Gasthaus Fleischner in Neuses

 

-Ortsgruppenversammlung in Hornau

Mit Förster Markus Wack vom AELF Ansbach

Am Mittwoch, den 16.11.2022 um 19:30 Uhr

im Gasthaus Popp in Hornau.

 

Thema:

Patient Wald: Schäden durch Trockenheit und ihre Folgen

 

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Brennholz zu verkaufen

Die FBG bietet im Raum Feuchtwangen einige Polter

-Eichenbrennholz 

-Weichlaubholz (Birke, Pappel, Weide, Linde) und

-Weichholz

zum Verkauf an.

Holzlänge: 4 m; Poltergrößen 5 - 10 FM

Bei Interesse melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle.

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Letzte Chance

Sie haben noch heute und morgen die Möglichkeit, die 

Beteiligtenerklärung für das "Verbringen von Käferholz aus dem Wald"

bei uns abzugeben, um die Förderung von bis zu 12 €/FM zu erhalten.

Die Beteiligtenerklärung steht auf der Homepage zum

Download bereit (Download-Formulare-Beteiligtenerklärung Rindenbrüter).

Bitte: Name, Anschrift, Gemarkung, Flurstücksnummer,

Datum und Unterschrift einfügen und (gerne per Mail) an uns schicken.

Die FM-Angabe bitte frei lassen - diese wird von uns ausgefüllt.

Beteiligtenerklärungen, die nach dem 15.10.22 eingereicht werden, können

für dieses Jahr leider nicht mehr in die Förderung mit rein genommen werden!

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ERINNERUNG - Beteiligtenerklärungen

Wer in diesem Jahr Käferholz über einen unserer Lagerplätze vermarktet hat,

hat wieder die Möglichkeit, die Förderung für das "Verbringen von

Käferholz aus dem Wald" zu beantragen.

Hierfür - wie in den letzten Jahren - einfach die Beteiligtenerklärung

(auf der Homepage: Download - Download Formulare - Beteiligtenerklärung Rindenbrüter)

ausfüllen (FM unbedingt frei lassen!!) und bei uns abgeben, mailen, faxen.

Die Beteiligtenerklärung muss bis spätestens 14.10.22 bei uns sein, damit das 

Holz noch über unseren Sammelantrag gefördert werden kann.

WICHTIG: man muss nicht für jeden Holzpolter eine Beteiligtenerklärung abgeben, sondern

lediglich einmal im Jahr. Bei der Bearbeitung wird von uns Ihr gesamtes 

Käferholz in den Antrag aufgenommen.

 

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