Durch die Anstellung von forstfachlich ausgebildetem Personal ist die Forstbetriebsgemeinschaft in der Lage, für ihre Mitglieder eine qualifizierte Beratung anzubieten. Bedingt durch die Vorgaben der Forstreform 2005 sind die Forstlichen Zusammenschlüsse aufgerufen, für die Waldbesitzer die betriebsbezogene Beratung zu übernehmen. Dies lag bis zu diesem Zeitpunkt in der Hand der Staatsforstverwaltung.
Insbesondere bei gleichzeitiger Holzvermarktung ist eine Beratung für unsere Mitglieder interessant.