In unserem Download-Bereich steht Ihnen ab sofort die Beteiligtenerklärung zur Verfügung,
mit dem Sie die Förderung für das Verbringen von Kalamitätsholz aus dem Wald beantragen können.
Für Kleinmengen unter 50 FM, die zu unseren Lagerplätzen gebracht werden,
stellt die FBG wieder Sammelanträge (muss jedes Jahr neu beantragt werden!) - hierfür benötigen
Sie die Beteiligtenerklärung.
Für größere Mengen ab 50 FM sollte die Förderung über den zuständigen Revierförster gestellt werden.