Im Zuge der Borkenkäferbekämpfung stellt das Bayerische Forstministerium betroffenen Waldbesitzern finanzielle Zuwendung zur Verfügung.
Die Voraussetzungen hierfür sind das Zwischenlagern des Käferholzes auf einem Lagerplatz, der mindestens 500m vom nächsten
Fichtenwald entfernt ist.
Weitere Informationen, sowie den entsprechenden Antrag finden Sie unter folgendem Link: