Ab sofort gibt es neue Auflagen bezüglich der Beteiligtenerklärungen!
Wer die "Förderung für das Verbringen von Käferholz aus dem Wald" beantragen
möchte, muss sich dieses Jahr an folgende Regeln halten:
-Für Käferholz, welches von Oktober 2023 bis Mai 2024 über die Sammellagerplätze der FBG vermittelt wurde,
muss die Beteiligtenerklärung bis spätestens 26.05.2024 im Büro der FBG vorliegen! Diese darf auch nur das Holz
für diese Zeitraum beinhalten.
-Für das Kalamitätsholz, das vom 01.06.2024 bis Oktober 2024 vermarktet wird, muss eine neue Beteiligtenerklärung ausgefüllt werden!
Es ist also ab sofort nicht mehr möglich, das Holz vom Winter/Frühjahr mit auf die Beteiligtenerklärung im Herbst
zu schreiben! Ausschlaggebend hierfür ist das Datum der Holzliste, also der Tag, an dem das Holz bei der
FBG ins System eingegeben wurde!
Sollten Sie im letzten halben Jahr Käferholz über einen Lagerplatz der FBG vermittelt haben, und möchten die Förderung dafür beantragen, so bitten wir Sie deshalb, Ihre Beteiligtenerklärung schnellstmöglich bei uns im Büro abzugeben. Rückwirkend kann für dieses Holz KEINE Förderung mehr beantragt werden!
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung!