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Aktuelles

FBG Westmittelfranken

Holzpreise auf hohem Niveau

Der Preis für frisches Fichtenholz ist derzeit auf einem so hohen Niveau wie seit mehr als 20 Jahren nicht mehr.

Noch vor einem Jahr war genau das Gegenteil der Fall.

Dies zeigt uns mehr als überdeutlich, wie extrem der Preis am Angebot auf dem Holzmarkt hängt.

Sommer 2020: riesige Käferholz Mengen; Preis fällt trotz hoher Nachfrage auf Rekordtief.

Sommer 2021: wenig Käferholz; Nachfrage ähnlich wie im Vorjahr ->Preis schießt durch die Decke.

Was lernen wir daraus?

->Wir müssen unsere Wälder so stabil kriegen, dass WIR den Erntezeitpunkt bestimmen und nicht

der Borkenkäfer!

Nur stabiele Wälder liefern gute Erträge! 

 

 

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Antrag auf Bundeswaldprämie - Schritt für Schritt Anleitung

Folgend eine Schritt für Schritt - Anleitung für den Antrag, der Ablauf und die Erklärung über De-Minimis.

Nachhaltigkeitsprämie_Anleitung.pdf

de-minimis-foerderung.pdf

  Bild Ablauf

Das PEFC-Zertifikat und die letzte Rechnung können sich unsere Mitglieder im internen Bereich herunterladen.

Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie diesen oben links über "Home - Homepagezugang" anfordern.

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Waldbegang Weidenbusch -> NEUER TERMIN

Der Termin am 09.07. musste aufgrund des Wetters leider abgesagt werden.

Hier der Ersatztermin:

 

Einladung zum 1. Waldbegang des Jahres am Freitag, den 30.07.2021 um 14:00 Uhr!

Treffpunkt:

Parkplatz Weidenbusch

(Straße von Feuchtwangen nach Mosbach)

Thema:

Käferkontrolle und Kulturpflege

  • Die Arbeiten dieser Jahreszeit
  • Aufräumen hinter dem Borkenkäfer

In Zusammenarbeit mit Förster Marcel Konte vom AELF Ansbach

 

Wir freuen uns, nach einem Jahr endlich wieder Veranstaltungen im

Grünen durchführen zu können und hoffen auf rege Teilnahme.

Aufgrund der Corona-Regelungen bitten wir Sie, den Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Ggf. Mund-Nasen-Abdeckung benutzen.

Vielen Dank.

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Holzablagerung entlang öffentlicher Straßen

Da es  immer wieder vorkommt, dass Stammholz entlang von Straßen abgelagert wird, erhalten wir regelmäßig Schreiben und Anrufe der Kommunalen- und staatlichen

Straßenbaubehörden mit der Aufforderung, die falsch abgelagerten Polter umgehend zu beseitigen. Holzpolter, die zu nahe an Straßenrändern liegen,

stellen eine große Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar. Die Straßen bzw. Straßenbankette neben den Lagerplätzen gehören NICHT zum Lagerplatz!!! 

Bei Lagerung an den zur Holzlagerung vorgesehenen Seitenstreifen neben Feldwegen gilt die Abstandsregel nicht. Hier muss aber

auch darauf geachtet werden, dass von den Holzpoltern keine Gefahr für andere ausgeht. Das heißt, das Holz muss so gelagert werden, dass nichts auf 

den Weg rollen/fallen kann und die Fahrbahn nicht verengt wird.

Hier die Rechtlichen Bestimmungen dazu:

 

"Die Straßenseitenräume der außerörtlichen Straßen werden auf potenzielle Hindernisse im Seitenraum untersucht, um die passive Sicherheit auf Außerortsstraßen in Bayern zu erhöhen und damit die Zahl der getöteten und schwerverletzten Verkehrsteilnehmer zu senken. Als Grundlage dient hierbei die „Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch

Fahrzeugrückhaltesysteme“ (RPS Stand 2009). Hindernisse im Geltungsbereich der RPS sind zu beseitigen, oder falls eine Beseitigung nicht möglich ist, der Verkehrsteilnehmer durch Schutzeinrichtungen (Schutzplanke, Anpralldämpfer) vor einem Anprall auf Hindernisse geschützt werden. Des Weiteren sind neue Gefahrenstellen an vorhandenen Straßen zu vermeiden.

Es hängt von einem festgelegten Abstand der Gefahrenstelle vom Fahrbahnrand und auch der Höhe des Hindernisses zum Fahrbahnniveau ab, ob Schutzeinrichtungen am äußeren Fahrbahnrand erforderlich sind. Je nach zugelassener Höchstgeschwindigkeit können die Abstände variieren. Bei Straßen mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist z.B. ein Seitenraum von 7,50 Meter freizuhalten.

Wenn ein Hindernis innerhalb des Abstandes liegt, ist es zu beseitigen oder eine Schutzplanke erforderlich. Ein Schutzplanke selbst widerspricht dem hindernisfreien Seitenraum und stellt v.a. für Motorradfahrer ein enorme Gefährdung dar.

Insofern sollte immer der Grundsatz der Gefahrenvermeidung und der fehlerverzeihende Seitenraum im Vordergrund stehen.

Wir bitten Sie zukünftig darauf zu achten, dass die Holzstapel mit einem Mindestabstand von i.d.R. 7,50 m zum Fahrbahnrand der Straßen abgelegt werden, so dass keine Gefährdung von Ihnen ausgeht."

 

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Schönes, neues Jagdgesetz

Novelle Bundesjagdgesetz: Waldverjüngung künftig nur noch hinter Gittern???

Die natürliche Verjüngung unserer Wälder soll zukünftig einer künstlichen Bestandesbegründung im Zaun weichen.

So zumindest will es eine Gruppe von Abgeordneten der FDP Fraktion.

Diese stellte einen entsprechenden Antrag an den deutschen Bundestag.

Antrag 19/26179 mit dem Titel:

"Wald geht nur mit Wild - Ideologiefreie Reform des Bundesjagdgesetztes"

Darin fordert die Fraktion der FDP den deutschen Bundestag auf zu 

beschließen, und:

"anzuerkennen, dass Waldumbau und 

Wiederaufforstung völlig unabhängig vom Wildbestand mit Schutz- und

Pflegemaßnahmen zu begleiten sind und aktive Erhaltungsmaßnahmen 

Seitens der Waldbewirtschafter erfordern."

Wie sieht es dann mit der natürlichen Verjüngung angepasster Baumarten aus?

Diese sind in der Regel die Beste und stabilste Wahl beim Umbau unserer

Wälder in Klimastabile Bestände.

Soll dies eine Aufforderung zur Schaffung höherer

Schalenwildbestände sein und einer leichteren Jagdausübung für Abgeordnete mit wenig Zeit dienen?

Muss dann jeder seinen Wald einzäunen?

Entfällt damit die Wahlfreiheit der Waldbewirtschaftung vollends?

Diese wird oftmals durch überhöhte Wildbestände ohnehin schon eingeschränkt.

Gilt der Grundsatz der FDP einer "liberalen Wirtschaftspolitik" im Waldbau nicht?

Oder hat sich die FDP Fraktion nur von einigen Hobbyjägern in ihren Reihen leichtgläubig

übertölpeln lassen?

 

  

 

 

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Online-Gruppenversammlung

 

Aufgrund der hohen Nachfrage gibt es im Juni nochmal eine Online-Gruppenversammlung:

Die FBG Westmittelfranken lädt ein zur Online-Gruppenversammlung

in Zusammenarbeit mit Försterin Gabi Ott vom AELF Ansbach

am 29.06.2021 um 19:30 Uhr

Tagesordnung:

-Aktuelle Informationen vom Revierleiter/in

-Präsentation FBG

 Thema:

Aktuelle Lage am Holzmarkt; Borkenkäfersituation; Empfehlungen für weiteres vorgehen zur Stabilisierung der Wälder

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Teilnehmerliste (siehe unten).

Das Formular ist vom Staatsministerium so vorgegeben und muss für eine Teilnahme ausgefüllt und per Mail oder per Post an die FBG zurückgeschickt werden.

Am Ende der Teilnehmerliste ist eine Kostenkalkulation des Landwirtschaftsministeriums, die für uns keine Bedeutung hat. Wir müssen das Formular jedoch auf Anweisung des Ministeriums im Original verwenden.

 

Teilnehmerliste_Online-Gruppenversammlung_am_29.06.21.pdf

 

 

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Lagerplatz Georgenhof

Die Erweiterung vom Lagerplatz Georgenhof (Feuchtwangen) ist mittlerweile fertig. Der Platz kann ab sofort mit mehr Lagerkapazität
zur förderfähigen Holzlagerung genutzt werden! ? 
Bitte beim Abladen beachten, dass die Polter ordentlich und möglichst platzsparend abgelegt werden.
An der Teerstraße darf ab sofort nichts mehr abgeladen werden.
 
Es wurden immer wieder unsichere Polter angelegt, von denen jederzeit Stämme auf den Weg hätten rollen können.
Da die Teerstraße ein vielbefahrener Radweg ist, müssen wir die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewährleisten.
 
   

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Es geht wieder los

Die Borkenkäfer greifen wieder an!

Die warme Witterung der letzten Tage hat den Fichtenborkenkäfern beste Bedingungen für eine neue Invasion geliefert.

Einige Waldbesitzer haben uns schon frischen Käferbefall gemeldet.

Jetzt heißt es umgehend die noch grünen Fichtenbestände auf Bohrmehl zu kontrollieren. Momentan ist der Befall leicht feststellbar (siehe Bilder).

Die befallenen und unmittelbar angrenzenden Fichten sollten schnellstmöglich aufgearbeitet und aus dem Wald verbracht werden. Bei der momentanen Preislage bleibt auch bei Aufarbeitung durch Dienstleister noch was hängen, da es für das Käferholz momentan doppelt soviel gibt, als letztes Jahr um diese Zeit.

Für das Verbringen von Kalamitätsholz aus dem Wald (mind. 500m vom nächsten Fichtenbestand entfernt) kann man auch dieses Jahr wieder die Förderung von bis zu 12 €/FM beantragen. Antrag kann direkt beim jeweiligen Revierförster oder, bei Kleinmengen unter 50 FM, über die FBG gestellt werden. Voraussetzung für Antragstellung über die FBG: das Holz muss auf einem Lagerplatz der FBG gelagert werden.

  

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Unkraut oder Heilkraut?

Weiße Taubnessel

 

Die Weiße Taubnessel gehört zur Familie der Lippenblütengewächse.

Sie hat, im Gegensatz zur Brennnessel, keine Brennhaare und ist

auch nicht direkt mit Ihr verwandt. In einem verwandtschaftlichen Verhältnis

steht sie zu Kräutern wie z.B. Thymian, Oregano oder Pfefferminze.

Unter geeigneten Bedingungen kann die mehrjährige Taubnessel

eine Wuchshöhe von bis zu einem Meter erreichen.

 

Ihre Blätter eignen sich z.B.für die Zubereitung von Kräuterquark, Kräuterbutter, als

Spinat-Ersatz, für Pfannengerichte und Aufläufe.

Die Blüten finden in Fruchtquarkspeisen, Obstsalaten oder in Desserts Verwendung.

 

Natürlich findet auch die Taubnessel als Heilkraut Verwendung:

Durch ihre krampflösende, antibakterielle und entzündungshemmende Wirkung

ist sie z.B. nützlich bei Hautbeschwerden, Gicht, Gliederschmerzen, Erkältungen und

im Magen-Darm Bereich.

Desweiteren fördert sie den Gallenfluss.

 

Weitere Informationen und wissenswertes finden Sie, wie immer, im WWW

 

  

               Taubnessel weiß                                                            weiße und purpurrote Taubnessel

Bilder: A.S.

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Beschränkung des regulären Holzeinschlags in der Fichte

Aufgrund des Forstschädenausgleichsgesetzes hat das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Verordnung 

zur Beschränkung des Fichtenholzeinschlags beschlossen. Das bedeutet, dass der jährliche Normaleinschlag

bei der Fichte auf 85% reduziert wird. Bemessungsgrundlage sind die Einschlagsmengen der letzten drei Jahre.

Es gibt auch für kleine Waldbesitzer keine Ausnahme. 

Das heißt jedoch nicht automatisch, dass man gar kein Fichtenfrischholz mehr einschlagen darf, sondern nur,

dass der "normale" Einschlag gedrosselt ist. Dies hat den Hintergedanken, die Fichtenholzmengen auf dem

Holzmarkt, die aufgrund der hohen Kalamitätsholzmenge der letzten Jahre entstanden sind, zu reduzieren.

Diese Regelung gilt bis Ende September 2021.

Für uns im Katastrophengebiet hat dies jedoch kaum eine Bedeutung, da wir aktuell sowieso nur

Schadholz einschlagen. Frischholz, das dabei anfällt, zählt nicht zum regulären Einschlag, da es ja

entnommen wird, um z.B. den Borkenkäfer zu bekämpfen. 

Was wir aktuell nicht dürfen, sind reguläre, ordentliche Durchforstungsmaßnahmen.

Das ist aber aufgrund der angespannten Käfersituation derzeit äußerst leichtsinnig und gefährlich, da

man damit den Käfer in die frischen, noch intakten Bestände lockt.

 

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