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Aktuelles

FBG Westmittelfranken

Bestätigungen Flächenförderung-Änderung der Mitgliederdaten

 

Die Daten unserer Waldbesitzer für die Bestätigung wurden letzte Woche

zum Druck gegeben. Das heißt, die Änderungen der letzten Tage können

auf der Bestätigung nicht mehr berücksichtigt werden.

Wir können im Nachhinein gerne händisch eine neue Bestätigung

ausstellen. Dafür berechnen wir jedoch eine Gebühr von 20 €.

 

 

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Nachhaltigkeitsprämie Wald - Bestätigung

 

Um die Nachhaltigkeitsprämie Wald beantragen zu können, benötigen die Waldbesitzer einen 

Nachweis, dass sie PEFC zertifiziert sind.

Alle Mitglieder der Fortsbetriebsgemeinschaft Westmittelfranken erhalten diese Bestätigung

mit dem kommenden Mitteilungsblatt.

Wir bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden.

Vielen Dank.

 

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Nachhaltigkeitsprämie Wald

Die Nachhaltigkeitsprämie Wald kann ab Freitag, den 20.11.2020 unter folgendem Link beantragt werden:

https://www.fnr.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-mitteilungen/aktuelle-nachricht/waldeigentuemer-werden-mit-500-millionen-euro-unterstuetzt

Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung der Waldflächen nach den Programmen PEFC oder FSC. Die Zertifizierung kann bis zum 30. September 2021 nachgereicht werden. Eine Auszahlung der Prämie erfolgt, wenn die Zertifizierung vorliegt.
Was ist für die Beantragung wichtig?
·        Die Nachhaltigkeitsprämie beträgt 100 Euro pro Hektar und richtet sich an private und kommunale Waldbesitzer, die mindestens 1 Hektar Waldfläche besitzen.
·        Anträge können natürliche und juristische Personen bis zum 30. Oktober 2021 stellen.
·        Die Antragstellung erfolgt in einem Online-Formular auf der Webseite www.bundeswaldpraemie.de (aktuell noch im Testmodus, wird vermutlich ab Freitag "freigeschalten")
·        Die Auszahlung der Prämie muss bis Ende 2021 abgeschlossen sein, da es sich um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm handelt.

Die Waldbesitzer, die diese beantragen wollen, brauchen dafür den Beitragbescheid der SVLFG, den jeder Waldbesitzer auch über folgenden Link: https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/waldpraemie anfordern kann, wenn ihm dieser nicht mehr vorliegt. Berechnungsbasis für die Waldprämie ist sozusagen die Waldfläche im BG-Bescheid.

 

Die PEFC-Bestätigung, die für den Antrag auch benötigt wird, erhält jedes Mitglied der FBG mit dem kommenden Mitteilungsblatt.

 

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Parteiverkehr in der Geschäftsstelle

 

Parteiverkehr in der Geschäftsstelle

Da wir laut Corona-Regeln persönliche Kontakte vermeiden sollen, möchten wir Sie bitten,

uns Ihre Anliegen in der nächsten Zeit per Email, Fax oder telefonisch mitzuteilen.

 Vielen Dank.

 

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Gruppenversammlungen, Waldbegänge, MS-Kurse

 

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage sind wir leider gezwungen,

sämtliche Gruppenversammlungen, Waldbegänge und

Motorsägenkurse für dieses Jahr abzusagen.

 

Wir hoffen, dass wir im Frühjahr wieder "normal" starten können.

 

 

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Dokumentation des SWR zum Thema "Wald in Not. Was hilft dem grünen Patienten"

 

Nachfolgend möchten wir Sie auf einen interessanten Beitrag des SWR zum Thema "Wald in Not. Was hilft dem grünen Patienten" hinweisen.

In diesem Beitrag wird die aktuelle Klimaproblematik und die möglichen Lösungsansätze von verschiedenen Seiten thematisiert.

Die teilweise kontroversen Vorstellungen und Ansätze sollen/dürfen zum nachdenken anregen. 

 

Wald in Not

 

 

 

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Hunting 4Future

   

 

                                                           

 

 

 

 

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Unkraut oder Heilkraut?

 

Holunder

In vielen Wäldern trifft man auf Holunder, der aufgrund seiner schnellen Ausbreitung von den meisten Waldbesitzern als Unkraut angesehen wird.

Dabei ist der Holunder wesentlich vielseitiger, als man denkt:

Die Blüten eignen sich z.B. zur Herstellung von Tee, der für Schwitzkuren bei Erkältung und Fieber eingesetzt wird.

Die Vitamin C reichen Holunderbeeren werden gern zu Marmelade, Mus, Sirup oder Saft verarbeitet.

Als Heilkräuter verwendet man den Holunder gern bei Erkältungen, da er schleim.- und krampflösend, entzündungshemmend und blutreinigend wirkt, um nur einige seiner Eigenschaften zu nennen.

Auch die Liste der Anwendungsbereiche ist lang:

gegen Abszesse, zur Stärkung der Abwehrkräfte, bei Bronchitis, Diabetes, Ekzemen, Falten, Gicht, Grippe, Herpes, Hexenschuss, Insektenstichen, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Nervosität, Osteoporose, Prellungen, Schlafstörungen, Übergewicht, Verbrennungen, Wunden und Zahnschmerzen lässt er sich einsetzen. Wobei dies nur ein Auszug des Anwendungs-ABC´s von Holunder ist.

Wer die Blüten im Juni und Juli, oder die Beeren im September und Oktober erntet, sollte allerdings bedenken, dass das Grüne der Pflanze giftig ist!

Im World Wide Web finden Sie noch allerhand nützliche Informationen über den Holunder wie Geschichte, weitere Verwendungs- und Anwendungsbereiche und natürlich leckere Rezepte.

 

                                      

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