Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 15.09.2025
- Diese Kauf- und Zahlungsbedingungen der Forstbetriebsgemeinschaft Westmittelfranken e.V. gelten für sämtliche Ver- und Einkäufe, Vermittlungen und Dienstleistungen.
- Voraussetzung für den Verkauf und die Vermittlung ist die Mitgliedschaft des Verkäufers bei der FBG.
- Die bei der Anmeldung vereinbarten Konditionen gelten für Liefermengen, die:
- spätestens zum vereinbarten Fertigstellungstermin zur Übernahme fertig gemeldet werden.
- an geeigneten Plätzen gelagert werden, welche eine ganzjährige, ungehinderte, schadensfreie Abfuhr-, Lade- und Wendemöglichkeit für Rundholz-LKW gewährleisten.
- sortenrein, d.h. nach Sortiment, Baumarten und Längen getrennt, einseitig bündig und verkehrssicher gelagert sind.
- Nach erfolgter Übernahme sind Mengenänderungen an der Partie (=übernommenes Holz) nicht zulässig. Für Zusatzmengen ist eine erneute Anmeldung in Verbindung mit einer separaten Lagerung erforderlich.
- Für nicht vertragskonforme Hölzer, z.B. ungeeigneter Lagerplatz, besteht keine Abnahmepflicht zu den vereinbarten Konditionen.
- Der Verkauf bzw. die Vermittlung erfolgt auf Grundlage der Werksvermessungs- und Werksortierungsergebnisse (= Werksmaß) des jeweiligen Abnehmers der FBG. Der Verkäufer erkennt dieses Maß und Sortierergebnis als Abrechnungsmaß an.
- In begründbaren Ausnahmefällen erfolgt der Verkauf bzw. die Vermittlung auf Grundlage des FBG-Waldmaßes, des FBG-Waldkontrollmaßes, oder des LKW-Maßes in Verbindung mit dem von der FBG festgesetzten Kaufpreis. Der Verkäufer erklärt sich mit der jeweiligen Abrechnungsvariante einverstanden.
- Die „Kleinmengenregelung“ wird bei Partien unter 10 Festmeter je Lagerort angewandt. Diese Kleinmengen werden nur über die FBG-Sammellagerplätze vermarktet. Vermittlungsgebühr für Kleinmengen siehe Punkt 18.
- Es werden keine Abfuhrfristen vereinbart. Die Abfuhr des Holzes wird vom jeweiligen Endkunden der FBG koordiniert.
- Die Lagerung erfolgt auf Gefahr des Verkäufers. Geht z.B. von übernommenem Holz eine Gefahr für benachbarte Waldbestände oder in der Nähe liegendes Holz aus, führt der Verkäufer (Waldbesitzer) die erforderlichen Abwehrmaßnahmen auf eigene Kosten aus. Eine Verschlechterung von Holz bis zum Zeitpunkt der Abholung geht zu Lasten des Verkäufers.
- Der Verkäufer teilt der FBG alle relevanten Abrechnungsdaten vor Abrechnung, z.B. Bankverbindung, Steuernummer und gültigen Umsatzsteuersatz für den Holzverkauf, bzw. diesbezügliche Änderungen, unaufgefordert mit. Folgen, bzw. Kosten, die aufgrund falscher oder fehlender Angaben oder der Nichtmeldung der Steuernummer oder von Änderungen erwachsen, hat der Verkäufer zu tragen (siehe Gebühren – Sonstiges).
- Für alle Preisangaben gilt: Netto, frei ganzjährig LKW-befahrbare Straße. Dazu kommen 5,5 % MwSt. für pauschalierende Waldbesitzer oder 19% Mwst. für regelbesteuerte Betriebe.
- Die Zahlung erfolgt im Gutschriftsverfahren auf das vom Mitglied angegebene Konto. Eine Auszahlung oder Abbuchung auf weitere Konten ist nicht möglich.
- Bei Zahlung des Kaufpreises innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum der FBG-Gutschrift erfolgt ein Skontoabzug in Höhe von 2%. Unsere Kunden praktizieren den im Holzgeschäft üblichen Skontoabzug von 2% ab Rechnungsdatum. Die Rechnung wird aufgrund des Werksmaßes oder Waldmaßes gestellt. Vor Eingang des Werksmaßes kann die FBG keine Rechnung stellen. Den Skontoabzug müssen wir an Sie weitergeben. Die FBG hat davon keinen finanziellen Vorteil.
- Harvestereinsätze werden in einem Block abgerechnet, dadurch kann erst abgerechnet werden, wenn die letzte Teilposition an die FBG bezahlt wurde.
- Die FBG ist zur Verrechnung von Verbindlichkeiten des Verkäufers mit Forderungen des Verkäufers berechtigt.
- Für die Vermittlung des Holzes verrechnet die FBG eine volumenabhängige Vermittlungsgebühr.
Gebühren:
Vermarktungsprovision
- Regel NdH/ FM über 10 fm: 1,70 €/ fm
- NdH / RM: 0,50 €/ rm
- Laubholz: 3,00 €/fm
- Kleinmengen: min. 17,00 €/ Holzliste (Los)
- Submission: 5% des Nettopreises/ fm
Holzaufnahme
- Nadelholz (durch Holzaufnehmer): 1,00 €/ fm
- Laubholz: 3,00 €/ fm
- Wertholz: 3,00 €/ fm
Auszeichnen Hieb
- Holz zur Vermarktung: 1,00 €/ fm
- Brennholzhiebe: Aufwand nach Stunden
Dienstleistungen
- Waldbewertungen: Mitglieder 60,00 €/ Std. sonstige 110,00 €/ Std.
- Sonstige Dienstleistungen: s. o.
Sonstiges
- Neuerstellung von Rechnungen („Optierer/Pauschalierer“): 30,00 €/ Rechnung