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Aktuelles

FBG Westmittelfranken

Förderung für Investitionen in die Sicherheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ab dem 01. Februar 2021 startet das Anreizsystem 2021 für alle Versicherten der SVLFG.

Informationen hierzu unter https://www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern und https://www.svlfg.de/pm-preaventionszuschuesse-2021 . Gefördert werden u.a. Akkugeräte, Funkgeräte, Notrufsysteme usw..

Nach Information der SVLFG stehen hierfür heuer 800.000 € zur Verfügung. Erfahrungsgemäß ist der Etat schnell ausgeschöft. Die Anträge stehen erst ab dem 01.02.2021 zum Download bereit.

Bitte beachten Sie:

  1. Den komplett ausgefüllten Antrag einreichen. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die ab dem 01. Februar 2021 gestellt werden.
  2. Die Förderzusage abwarten.
  3. Nach dem Kauf des Produkts die Rechnung einreichen.
  4. Anschaffungen vor dem 1. Februar 2021 können nicht gefördert werden.

 

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Förderung für das Verbringen von Kalamitätsholz aus dem Wald

 

Wie in den letzten zwei Jahren kann man auch in diesem Jahr wieder die Förderung für das Verbringen von Kalamitätsholz ,

aus dem Wald (500m Entfernung zum Wald) beantragen.

Hierzu wenden Sie sich am Besten an Ihren zuständigen Revierleiter.

 

Für Kleinmengen unter 50 FM, die zu unseren Lagerplätzen gebracht werden, stellt die FBG wieder einen

Sammelantrag (muss jedes Jahr neu beantragt werden!).

 

Noch gibt es für den Antrag der FBG kein Formular - sobald dieses Verfügbar ist, finden Sie es im

Download-Bereich.

 

 

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Holzpreise steigen

 

Aufgrund der Nachfrage nach Sägeholz aus dem Süddeutschen und Österreichischen Raum

sind die Preise für Fichtenholz im 1. Quartal um bis zu 10 €/FM gestiegen.

Die Preistabelle finden Sie im Mitgliederbereich der Homepage.

Der Grund für die rege Nachfrage aus dem Gebirgsraum ist in erster Linie die Tatsache, dass

dort wegen Schneelage kein Holz abgefahren werden kann.

Das heißt, wenn der Schnee schmilzt, werden die Nachfrage und somit die Preise wieder sinken.

Es wird erwartet, dass im April/Mai, nach der Schneeschmelze, wieder große Holzmengen

auf den Markt strömen.

Daher bitte Holzeinschlag schnellstmöglich durchführen, denn wer zu spät kommt....

 

 

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Aktuelles zur Bundeswaldprämie

Ab Januar 2021 wird das Antragsverfahren vereinfacht, so dass weniger Nachweise schriftlich

einzureichen sind. Der Abgleich der SVLFG-Daten und der Zertifizierungsnachweis erfolgt dann automatisiert.

 

Auszug aus dem Schreiben des Bay. Waldbesitzerverbandes an die ihm angeschlossenen Forstzusammenschlüsse:

Weiterlesen

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PEFC-Zertifikat+Rechnung

 

Im internen Mitgliederbereich haben wir Ihnen das PEFC-Zertifikat sowie die letzte

Rechnung bereit gestellt.

Jedes Mitglied der FBG hat die Möglichkeit, sich für diesen Bereich

anzumelden (Home - Homepagezugang).

Die Zugangsdaten erhalten Sie dann innerhalb der nächsten Tage

per Mail (Spam-Ordner kontrollieren!).

 

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Flächenförderung - Anleitung und benötigte Daten

 

Folgend eine Schritt für Schritt - Anleitung für den Antrag, der Ablauf und die Erklärung über De-Minimis.

 

Nachhaltigkeitsprämie_Anleitung.pdf

 

de-minimis-foerderung.pdf

 

  Bild Ablauf

 

Das PEFC-Zertifikat und die letzte Rechnung können sich unsere Mitglieder im internen Bereich herunterladen.

Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie diesen oben links über "Home - Homepagezugang" anfordern.

 

 

 

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ZüF-Zertifikate bei Pflanzenlieferung

 

Die Baumschulen bitten zu beachten, dass ab sofort keine seperaten ZüF-Zertifikate mehr

ausgestellt werden, sondern die Bestätigung auf der Rechnung mit abgedruckt ist.

 

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Antrag auf Flächenprämie

 

Aufgrund der vielen Anfragen noch ein paar Info´s zur Antragstellung:

 

Für die Antragstellung  benötigen Sie:

-Ihr Aktenzeichen von der Berufsgenossenschaft

-die Unternehmens-ID (steht ebenfalls auf dem Bescheid der Berufsgenossenschaft)

-PEFC Nummer

-Gültigkeit des PEFC-Zertifikates

-letzte PEFC-Rechnungs-Nummer mit Datum

-evtl. Mitgliedsnummer der FBG

-Bescheid, ob Sie bisher schon Förderungen erhalten haben (De-minimis-Anträge wie: Pflanzung, Borkenkäfer, Agrar-Diesel…)

-Waldfläche

Im Normalfall (wenn Sie keine Förderung erhalten haben) reicht Ihnen also der Bescheid der Berufsgenossenschaft und

unsere Bestätigung – dort ist sowohl die Mitgliedsnummer als auch alle relevanten

Daten über PEFC zu finden (diese müssen beim Antrag eingegeben werden - wichtig: bei "PEFC-Kundennummer 00000 eingeben!).

 

Da man nach der Antragstellung noch Kopien von Unterlagen (evtl. Bescheid der Berufsgenossenschaft oder PEFC)

binnen 10 Tage per Post nachreichen muss, empfiehlt es sich, mit der Antragstellung zu warten, bis

Sie unsere Bestätigung erhalten haben.

Der Antrag selbst ist in 10 Minuten ausgefüllt.

 

Die Formalien der Antragstellung werden von der "Fachagentur nachwachsende Rohstoffe" (FnR) bearbeitet. 

Das Verfahren ist noch immer nicht vollständig ausgearbeitet, deshalb kann es bei der Antragstellung immer

wieder zu kleinen Änderungen kommen. 

 

WICHTIG!!! :

Mit der Beantragung der Flächenprämie verpflichtet sich jeder

Waldbesitzer, mindestens 10 Jahre nach Antragstellung PEFC-zertifiziert zu bleiben.

 

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Bestätigungen Flächenförderung-Änderung der Mitgliederdaten

 

Die Daten unserer Waldbesitzer für die Bestätigung wurden letzte Woche

zum Druck gegeben. Das heißt, die Änderungen der letzten Tage können

auf der Bestätigung nicht mehr berücksichtigt werden.

Wir können im Nachhinein gerne händisch eine neue Bestätigung

ausstellen. Dafür berechnen wir jedoch eine Gebühr von 20 €.

 

 

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Nachhaltigkeitsprämie Wald - Bestätigung

 

Um die Nachhaltigkeitsprämie Wald beantragen zu können, benötigen die Waldbesitzer einen 

Nachweis, dass sie PEFC zertifiziert sind.

Alle Mitglieder der Fortsbetriebsgemeinschaft Westmittelfranken erhalten diese Bestätigung

mit dem kommenden Mitteilungsblatt.

Wir bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden.

Vielen Dank.

 

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